Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines und Geltungsbereich

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und Herrn Florian Becker, VX STATS, Weinberg 60, 31134 Hildesheim (im Folgenden kurz: VX STATS), hinsichtlich der Nutzung der Softwareapplikation VX STATS.

Kunden von VX STATS und im Sinne dieser AGB können ausschließlich Unternehmer, Vereine und Verbände sein.

Unternehmer im Sinne der AGB ist entsprechend § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts mit VX STATS in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen. Als Unternehmer in diesem Sinne gilt auch ein Kunde, der ein öffentliches Sondervermögen darstellt.

§ 2 Nutzungsgegenstand

(1) VX STATS erbringt für den Kunden Software as a Service-Dienstleistungen (im Folgenden kurz: SaaS-Dienstleistungen) über das Medium Internet im Bereich Nutzungsanalyse von mobilen Applikationen oder Webapplikationen (nachfolgend kurz: Apps).

(2)Vertragsgegenstand ist die

(a) Überlassung der Analysesoftware VX STATS (nachfolgend kurz: Software) für die Analyse des Nutzungsverhaltens in Apps. Sofern keine gesonderte Vereinbarung zwischen dem Kunden und VX STATS getroffen wird, sorgt der Kunde selbst für die Integration der Software in die App/Apps deren Nutzungsverhalten analysiert werden soll.

(b) Einräumung von Speicherplatz auf den von VX STATS betriebenen Servern.

(3) Der Leistungsumfang der Analysefunktionen bestimmt sich nach den vom Kunden im Rahmen der Bestellung ausgewählten Leistungspaketen, welche unter der URL https://vxstats.com/ abgerufen werden können.

§ 3 Vertragsschluss / Informationspflichten

(1) Wesentliche Merkmale der Leistung Die wesentlichen Merkmale der Leistung ergeben sich aus der auf der Internetseite von VX STATS unter der URL https://vxstats.com/#pakete hinterlegten Beschreibung des jeweiligen Leistungspakets.

(2) Informationen zum Zustandekommen des Vertrages über den Onlineshop vom VX STATS Die im Online-Shop von VX STATS enthaltenen Leistungsbeschreibungen der angebotenen Leistungspakete stellen keine verbindlichen Angebote von VX STATS dar. Der Kunde hingegen kann durch Nutzung des Online-Bestellformulars ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages zur Nutzung der Leistungen von VX STATS abgeben. Bei der Bestellung über das Online-Bestellformular, kann der Kunde zunächst das/ die gewünschte/n Leistungspaket/e in den Warenkorb legen. Nachdem das/die Leistungspaket/e in den Warenkorb gelegt worden ist/sind, kann der Kunde den Warenkorb anklicken und dort die Bestellung abschließen. Nach Eingabe seiner persönlichen Daten bzw. der Eingabe der Zugangsdaten eines bereits bestehenden Kundenkontos sowie Wahl der gewünschten Zahlungsart klickt der Kunde sodann auf die Schaltfläche „Jetzt kaufen“, um eine verbindliche Bestellung abzugeben. Nach Klicken der Schaltfläche „Jetzt kaufen“ können evtl. Eingabefehler nicht mehr korrigiert werden. VX STATS kann das Vertragsangebot des Kunden durch eine schriftliche oder elektronisch übermittelte Auftragsbestätigung oder durch Bereitstellung der vertraglich vereinbarten Leistungen annehmen. Der Vertragsschluss erfolgt daher durch Angebot des Kunden und Annahme dieses Angebotes durch VX STATS. Im Falle der direkten Bezahlung erfolgt die Annahme des Angebots des Kunden durch die Weiterleitung an den ausgewählten Zahlungsanbieter. Vor verbindlicher Abgabe der Bestellung kann der Kunde seine Eingaben ständig durch Verwendung der üblichen Maus und Tastatureingaben sowie durch die Verwendung der Vor- und Zurückschaltflächen des Browsers berichtigen.

(3) Der Vertragstext wird von VX STATS nicht gespeichert und kann daher vom Kunden nicht abgerufen werden. VX STATS rät daher dem Kunden dazu die Daten der Bestellung selbst auszudrucken.

(4) VX STATS ist im Rahmen des Bestellablaufs berechtigt einen geeigneten Nachweis über die Unternehmereigenschaft des Kunden anzufordern.

§ 4 Softwareüberlassung

(1) Die VX STATS stellt dem Kunden für die Dauer dieses Vertrages die Software in der jeweils aktuellen Version über das Internet entgeltlich zur Verfügung. Zu diesem Zweck stellt VX STATS dem Kunden die aktuelle Version der in die App zu installierenden Software zur Verfügung. Der Kunde wird sich vor Abschluss des Vertrages vergewissern, dass die App/ Apps den Systemanforderungen der Software entsprechen. VX STATS ermöglicht dem Kunden vorab die Integration der Software im Rahmen einer kostenfreien Testmöglichkeit, so dass der Kunde bevor dieser in den Bestellvorgang eintritt, die Möglichkeit hat, die Funktion der Software und deren Integration in die App/ Apps zu testen.

(2) Der jeweils aktuelle Funktionsumfang der Software ergibt sich aus ihrer aktuellen Leistungsbeschreibung auf der Web-Site von VX STATS unter https://vxstats.com/#leistungen

(3) VX STATS beseitigt nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten unverzüglich sämtliche Softwarefehler. Ein Fehler liegt dann vor, wenn die Software die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Funktionen nicht erfüllt, fehlerhafte Ergebnisse liefert oder in anderer Weise nicht funktionsgerecht arbeitet, so dass die Nutzung der Software unmöglich oder eingeschränkt ist. (4) VX STATS behält sich vor die Software laufend weiterzuentwickeln und diese durch laufende Updates und Upgrades verbessern.

§ 5 Nutzungsrechte an der Software

(1) VX STATS räumt dem Kunden das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die vertraglich vereinbarte Software im vereinbarten Umfang während der Dauer des Vertrages im Rahmen der SaaS-Dienste bestimmungsgemäß zu nutzen.

(2) Der Kunde darf die Software nur bearbeiten, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung der Software laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung abgedeckt ist.

(3) Der Kunde darf die Software nur vervielfältigen, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung der Software laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung abgedeckt ist. Zur notwendigen Vervielfältigung zählt das Laden der Software in den Arbeitsspeicher sowie die Installation der Software auf mobilen Endgeräten bzw. auf dem Server bei Webapplikationen.

(4) Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Eine Weitervermietung der Software wird dem Kunden somit ausdrücklich nicht gestattet.

(5) Der Kunde verpflichtet sich, seine etwaigen Vertragsbeziehungen zu Dritten derart auszugestalten, dass eine unentgeltliche Nutzung der Software ausgeschlossen ist.

§ 6 Einräumung von Speicherplatz

(1) VX STATS überlässt dem Kunden für den Zweck der Auswertung der Analysedaten Speicherplatz auf den von VX STATS betriebenen Servern. Der Umfang der Einräumung von Speicherplatz und der Anzahl der Datensätze ergibt sich aus dem jeweils seitens des Kunden gewählten Leistungspakets. Sofern die Anzahl der im Leistungspaket enthaltenen monatlichen Datensätze nicht ausreichen sollte, so erfolgt die Analyse bis zum erreichen des vertraglich vereinbarten Limits der Datensätze entsprechend des gebuchten Pakets. VX STATS wird den Kunden bei erreichen des vereinbarten Datensatzlimits des gebuchten Leistungspakets kontaktieren und diesem im Rahmen der Verfügbarkeit die Erhöhung der Kontingente gegen zusätzliches Entgelt anbieten.

(2) VX STATS trägt dafür Sorge, dass die gespeicherten Daten und Auswertungen des Nutzerverhaltens über das Internet abrufbar sind.

(3) VX STATS verpflichtet sich, geeignete Vorkehrungen gegen Datenverlust und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf die Daten des Kunden zu treffen. Zu diesem Zweck wird VX STATS tägliche Backups vornehmen sowie nach dem Stand der Technik Firewalls installieren.

(4) Der Kunde kann während der Vertragslaufzeit die Auswertungen der Software einsehen und diese bei Bedarf Ausdrucken. Ein Anspruch auf Export der Daten besteht nicht.

§ 7 Support

VX STATS wird Anfragen des Kunden zur Anwendung der vertragsgegenständlichen Software und der weiteren SaaS-Dienste innerhalb der Geschäftszeiten von VX STATS so rasch wie möglich nach Eingang der jeweiligen Frage beantworten.

§ 8 Unterbrechung / Beeinträchtigung der Erreichbarkeit

(1) Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der vertragsgegenständlichen SaaS-Dienste sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist.

(2) Die Überwachung der Grundfunktionen der SaaS-Dienste erfolgt täglich. Die Wartung der SaaS-Dienste ist grundsätzlich von Montag bis Freitag 09:00 – 17:00 Uhr gewährleistet. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage in Niedersachsen. VX STATS wird den Kunden von den Wartungsarbeiten umgehend verständigen und den technischen Bedingungen entsprechend in der möglichst kürzesten Zeit durchführen. Sofern die Fehlerbehebung nicht innerhalb von 24 Stunden ab Meldung des Fehlers durch den Kunden möglich sein sollte, wird VX STATS den Kunden davon binnen 48 Stunden unter Angabe von Gründen sowie des Zeitraums, der für die Fehlerbeseitigung voraussichtlich zu veranschlagen ist, per E-Mail verständigen.

(3) Die Verfügbarkeit der jeweils vertraglich vereinbarten Dienste beträgt 99 % im Jahresdurchschnitt einschließlich Wartungsarbeiten, jedoch darf die Verfügbarkeit nicht länger als zwei Kalendertage in Folge beeinträchtigt oder unterbrochen sein.

§ 9 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde verpflichtet sich, die Software von VX STATS nicht zur Auswertung rechtswidriger Angebote einzusetzen.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die geschützten Bereiche der Software durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Zu diesem Zwecke wird der Kunde, soweit erforderlich, seine Mitarbeiter auf die Einhaltung des Urheberrechts hinweisen. Insbesondere wird der Kunde seine Mitarbeiter auffordern, keine unberechtigten Vervielfältigungen der Software anzufertigen.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, sicherzustellen, dass die Nutzer des Kunden ggf. vorhandene Zugangsdaten geheim halten und Dritten gegenüber nicht zugänglich machen.

§ 10 Vergütung und Zahlungsmodalitäten

(1) Der Kunde verpflichtet sich, den für die Überlassung der Software und die Einräumung des Speicherplatzes sowie den ggf. vereinbarten Supportumfang das vereinbarte monatliche Entgelt für ein Jahr im Voraus entsprechend des vereinbarten Leistungspakets zzgl. gesetzlicher MwSt. zu bezahlen. Der Jahresbetrag ist bei Abschluss des Vertrages fällig und für die jährliche Abrechnungsperiode im Voraus zu zahlen. Bei Verlängerung des Vertrages erfolgt die Abrechnung wiederum im Voraus für die weitere jährliche Abrechnungsperiode. Die Zahlung ist bei Vertragsschluss im Onlineshop von VX STATS ausschließlich mittels des Zahlungsdienstleisters PayPal möglich.

(2) Einwendungen gegen die Abrechnung der von VX STATS erbrachten Leistungen hat der Kunde innerhalb einer Frist von acht Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich bei der auf der Rechnung angegebenen Stelle zu erheben. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Abrechnung als vom Kunden genehmigt. VX STATS wird den Kunden mit Übersendung der Rechnung auf die Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.

§ 11 Mängelhaftung/ Haftung

(1) VX STATS gewährleistet die Funktions- und die Betriebsbereitschaft der SaaS-Dienste nach den Bestimmungen des Vertrages.

(2) Für den Fall, dass die vertraglich vereinbarten Leistungen von VX STATS durch unberechtigte Dritte unter Verwendung der Zugangsdaten des Kunden in Anspruch genommen werden, haftet der Kunde für dadurch anfallende Entgelte im Rahmen der zivilrechtlichen Haftung bis zum Eingang des Kundenauftrages zur Änderung der Zugangsdaten oder der Meldung des Verlusts oder Diebstahls, sofern den Kunden am Zugriff des unberechtigten Dritten ein Verschulden trifft.

(3) Der Kunde ist verpflichtet VX STATS von allen Ansprüchen Dritter, die auf den von ihm gespeicherten Daten beruhen, freizustellen und VX STATS die Kosten zu ersetzen, die dieser wegen möglicher Rechtsverletzungen entstehen.

(4) VX STATS ist zur sofortigen Sperre der SaaS Dienste berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die Nutzung zu rechtswidrigen Zwecken erfolgt. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte VX STATS davon in Kenntnis setzen. VX STATS hat den Kunden von der Sperre und dem Grund hierfür unverzüglich zu verständigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.

(5) Schadensersatzansprüche gegen VX STATS sind unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, VX STATS, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Für leichte Fahrlässigkeit haftet VX STATS nur, wenn eine für die Erreichung des Vertragszwecks wesentliche Vertragspflicht durch VX STATS, ihre gesetzlichen Vertreter oder leitende Angestellte oder Erfüllungsgehilfen verletzt wurde, sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. VX STATS haftet dabei nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Für den Verlust von Daten haftet VX STATS insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

§ 12 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag wird mit Annahme des Angebots durch VX STATS geschlossen und tritt mit der Annahme in Kraft. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 12 Monate, sofern keine abweichende Vereinbarung zwischen den Parteien getroffen worden ist.

(2) Das Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien frühestens zum Ablauf der vertraglich vereinbarten Mindestvertragslaufzeit mit einer Frist von einem Kalendermonat zum jeweiligen Laufzeitende ordentlich gekündigt werden. Sofern der Vertrag nicht gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag jeweils um weitere 12 Monate und kann mit einer Frist von einem Kalendermonat zum jeweiligen Laufzeitende gekündigt werden.

(3) Unberührt bleibt das Recht jeder Vertragspartei, den Vertrag aus wichtigem Grunde fristlos zu kündigen. Eine fristlose Kündigung setzt in jedem Falle voraus, dass der andere Teil schriftlich oder in Textform abgemahnt und aufgefordert wird, den vermeintlichen Grund zur fristlosen Kündigung in angemessener Zeit zu beseitigen.

(4) Die Kündigung ist schriftlich oder per Email möglich.

§ 13 Datenschutz/Geheimhaltung

(1) Der Kunde ist selbst für die nach den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes durch seine Kunden und seine Vertragspartner etwaig erforderlichen Zustimmungserklärungen verantwortlich.

(2) VX STATS verpflichtet sich, über alle VX STATS im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Kunden, strengstes Stillschweigen zu bewahren und diese weder weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwerten. Dies gilt gegenüber jeglichen unbefugten Dritten, d. h. auch gegenüber unbefugten Mitarbeitern sowohl von VX STATS als auch des Kunden, sofern die Weitergabe von Informationen nicht zur ordnungsgemäßen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen von VX STATS erforderlich ist. In Zweifelsfällen ist wird sich VX STATS vom Kunden vor einer solchen Weitergabe eine Zustimmung erteilen lassen.

(3) VX STATS verpflichtet sich, mit allen von ihr im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages eingesetzten Mitarbeitern und Subunternehmern eine mit vorstehendem Absatz 2 dieses Vertragspunktes inhaltsgleiche Regelung zu vereinbaren.

§ 14 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht als anwendbar. Die Geltung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den Internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen.

§ 15 Sonstiges

(1) Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen, Ergänzungen und Zusätze vertraglicher Vereinbarungen der Vertragsparteien haben nur Gültigkeit, wenn sie zwischen den Vertragsparteien schriftlich oder in Textform vereinbart werden. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Schriftformklausel.

(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht.